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| 4.2.4 Isolationserhalt bei Flammeinwirkung nach DIN VDE 0472-
814
Mit diesem Prüfverfahren wird der Isolationserhalt von Kabeln und isolierten Leitungen bei direkter Flammeneinwirkung festgestellt. Nach dieser Norm geprüfte Kabel und Leitungen tragen hinter dem Bauartkurzzeichen die Bezeichnung FE 180, wobei FE nicht Funktionserhalt sondern Flammeneinwirkung bedeutet. Video
Abbildung 12 Prüfeinrichtung, Isolationserhalt nach DIN VDE 0472-814 Die Prüfeinrichtung besteht im wesentlichen aus folgenden Geräten:
Proben Von dem zu prüfenden Kabel wird ein Probestück von 1200 mm Länge entnommen. Der Mantel und andere Bedeckungen werden an beiden Enden auf 100 mm entfernt und die Leiter für den elektrischen Anschluß freigelegt.
Prüfungsvorbereitung Die Probe wird horizontal über dem Brenner befestigt; der Abstand von der Unterseite der Probe zum Brenner beträgt 75 mm. Starkstromkabel und isolierte Leitungen werden an 400 V, Fernmeldekabel und -leitungen an 110 V angeschlossen. Metallische Schirmungen werden untereinander verbunden und geerdet.
Durchführung der Prüfung Der Brenner wird gezündet und die Flamme mittels Thermofühler auf eine Temperatur von min. 750 ° C eingestellt. Anschließend wird die unter Spannung stehende Probe in die Flamme gebracht und eine Zeitmeßeinrichtung gestartet. Wenn in entsprechenden Produktspezifikationen keine andere Prüfdauer festgelegt ist, beträgt die Prüfdauer 180 Minuten. Auswertung Die Prüfung gilt als bestanden, wenn während der festgesetzten Prüfdauer kein vorgeschaltetes überstromschutzorgan von 2 A angesprochen hat.
Abbildung 13
Substitutionsprodukte zu PVC Kabeln
und Leitungen
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